Aufgaben
Die Gemeinde Lontzen schreibt zum 1. September 2025 die Stelle eines
SCHULLEITERS (m/w/x)
an der Gemeindeschule Herbesthal aus.
Zulassungsbedingungen: Die allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und das Verfahren richten sich nach dem Dekret vom 29. März 2004 zur Festlegung des Statuts der subventionierten Personalmitglieder des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens und der offiziellen subventionierten psycho-medizinisch-sozialen Zentren, so wie abgeändert und vervollständigt.
Eine Person darf dieses Amt bekleiden, wenn sie:
1.eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
a) Bürger der Europäischen Union oder Familienangehöriger eines Unionsbürgers im Sinne von Artikel 4 §2 des Gesetzes vom 22. Juni 1964 über das Statut der Personalmitglieder des staatlichen Unterrichtswesens sein; die Regierung kann eine Abweichung von dieser Bedingung gewähren;
b) den Status als langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger laut den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern besitzen;
c) die Rechtsstellung als Flüchtling oder den subsidiären Schutzstatus laut den Bestimmungen desselben Gesetzes vom 15. Dezember 1980 besitzen;
d) den Aufenthaltstitel in Anwendung der Artikel 61/2 bis 61/5 desselben Gesetzes vom 15. Dezember 1980 besitzen.
2.über ein Diplom eines Kindergärtners, ein Diplom eines Primarschullehrers, ein Diplom eines Lehrbefähigten für die Unterstufe des Sekundarunterrichts, ein Diplom eines Lehrbefähigten für die Oberstufe des Sekundarunterrichts oder mindestens ein Studiennachweis des Hochschulwesens zweiten Grades im pädagogischen Bereich verfügt.
3.die Bewerbung in der Form und der Frist eingereicht hat, die im Aufruf an die Bewerber festgesetzt sind.
4.die bürgerlichen und politischen Rechte besitzt.
5.den Milizgesetzen genügt.
6.die deutsche Sprache und die französische Sprache gründlich beherrscht.
Als Nachweis der gründlichen Beherrschung einer Sprache gelten:
a) das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Vollzeit-Sekundarunterrichts, ein Abschlussdiplom des Vollzeit- Hochschulwesens kurzer oder langer Studiendauer oder ein Universitätsdiplom, das in dieser Sprache erworben worden ist;
b) ein in Buchstabe a) erwähnter Studiennachweis, der in dieser Sprache vor einem schulexternen Prüfungsausschuss erworben worden ist;
c) ein Studiennachweis, der einem der in den Buchstaben a) und b) erwähnten Studiennachweise gleichgestellt ist oder anerkannt ist und in dieser Sprache erworben worden ist;
d) die deutsche Sprache betreffend:
-eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft, aus der hervorgeht, dass das Personalmitglied diese Sprache gründlich beherrscht;
-ein vor dem 30.06.2007 in der Abendschule erworbenes Abitur der technischen Kurse der Oberstufe (480 Stunden Deutsch);
-ein Goethe-Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass das Personalmitglied mindestens der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen genügt, unter der Bedingung, dass,
a) was die Kompetenzstufe B2 betrifft, das Personalmitglied in der betreffenden Prüfung mindestens 60% in jedem Prüfungsteil erreicht hat.
b) was die Kompetenzstufen C1 oder C2 betrifft, das Personalmitglied in der betreffenden Prüfung mindestens 50% in jedem Prüfungsteil erreicht hat.
e) die französische Sprache betreffend:
-ein im Rahmen des DELF-DALF-Programms erworbenes Zertifikat, aus dem hervorgeht, dass das Personalmitglied mindestens der Kompetenzstufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen genügt, unter der Bedingung, dass,
a) was die Kompetenzstufe B2 betrifft, das Personalmitglied in der betreffenden Prüfung mindestens 60% in jedem Prüfungsteil erreicht hat.
b) was die Kompetenzstufen C1 oder C2 betrifft, das Personalmitglied in der betreffenden Prüfung mindestens 50% in jedem Prüfungsteil erreicht hat, oder
-eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses der französischen Gemeinschaft, aus der hervorgeht, dass das Personalmitglied diese Sprache gründlich beherrscht.
-die bis einschließlich 2007-2008 vor dem Prüfungsausschuss der Deutschsprachigen Gemeinschaft erworbene Bescheinigung über die gründliche Kenntnis der französischen Sprache als Unterrichtssprache oder Fremdsprache/Zweitsprache.
-als Nachweis der gründlichen Beherrschung der französischen Sprache gilt zusätzlich ein Primarschullehrerdiplom, das von einer Hochschule in der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor dem 19. April 2004 ausgestellt worden ist, unter der Bedingung, dass auf dem Diplom vermerkt ist, dass das Personalmitglied das Wahlfach Französisch erfolgreich belegt hat.
Profil:
•Zweisprachig in Wort und Schrift D/F
•ein hohes Maß an Führungskompetenz
•soziale Kompetenz
•ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten
•Fähigkeit, gegensätzliche Anforderungen auszuhalten, zwischen unterschiedlichen Positionen zu vermitteln
•Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen und diese durchzusetzen
•Fähigkeit, mit Konflikten produktiv umzugehen
•Fähigkeit und Interesse, im Team zu arbeiten, dieses zu führen, zu motivieren und weiterzuentwickeln
•Durchführung von Evaluationen und gemeinsame Arbeit an Zielvereinbarungen
•Innovationsbereitschaft
•Organisationsgeschick und Managementfähigkeiten besitzen
•Fähigkeit und Bereitschaft, bildungspolitische und gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wahrzunehmen
•Fähigkeit, mit außerschulischen Stellen zusammenzuarbeiten
•Gute EDV-Kenntnisse und Fähigkeit im Umgang mit administrativen Aufgaben
•Bereitschaft zur Weiterbildung
•ein anhaltend ausgeprägtes Engagement
•Bereitschaft zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Netzvertretern, Gremien und Behörden
•Bereitschaft zu einer engen Kooperation mit dem Schulträger
•Mehrjährige Berufserfahrung im Grundschulwesen von Vorteil
Verfahren:
Die Bewerbung enthält neben dem ausgefüllten Bewerbungsbogen aussagefähige Unterlagen über den persönlichen und beruflichen Werdegang, ein Motivationsschreiben und konzeptionelle Vorstellungen zum ausgeschriebenen Amt in Form eines Strategie- und Aktionsplans.
Der Strategie- und Aktionsplan der Bewerber berücksichtigt die Ausarbeitung, Durchführung und qualitätsorientierte Auswertung von Maßnahmen insbesondere zu folgenden Zielsetzungen:
•Weiterentwicklung des Projektes „Bilinguale Schule“
•Förderung des Gemeinschaftssinns, des Demokratieverständnisses und der Weltoffenheit in der Schulgemeinschaft
•Förderung der Teamfähigkeit, der Toleranz sowie des kulturellen und gesellschaftlichen Bewusstseins der Schüler und deren sozio-emotionaler Kompetenzen
•Gewährleistung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit
•Erstellung eines pädagogischen Konzepts für die Schulen (durchgängig vom Kindergarten bis zum 6. Schuljahr, unter Berücksichtigung der Stufenübergänge und der Gegebenheiten im neuen Schulgebäude)
•Umgang mit besonderen Herausforderungen und Schwerpunkten, die sich aus Leistungsermittlungsverfahren wie IGLU und VERA ergeben.
•Förderung von interner Evaluation, Konzept zu deren Umsetzung
•Entwicklung der Schule hin zur Dorfgemeinschaft (Berücksichtigung und Verankerung im regionalen Umfeld), Stärkung/ Weiterentwicklung der Außendarstellung der Schule und des Bezuges zur Dorfgemeinschaft
•Förderung der Schul- und Personalentwicklung
•Entwicklung von Strategien zur Stärkung des sozialen Gefüges des Lehrkörpers und der fachlichen Zusammenarbeit zwischen Stufen- und Sprachenteams
•Unterstützung der systematischen Qualifizierung der Lehr- und Fachpersonen, Entwicklung eines Weiterbildungskonzeptes für Lehrpersonen und Umfeld, insbesondere in Bezug auf
oSprachförderung
osoziales Lernen und Wertevermittlung
oDifferenziertes Lernen (Fördern und Fordern)
oVermittlung von Medienkompetenz
•Entwicklung eines zielorientierten und partizipativen Führungsstils auf Ebene der Schulleitung, der die Lehrkräfte zur Leistungsbereitschaft motiviert, Steigerung von Kreativität und Lebendigkeit der Schulgemeinschaft
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Auswahlentscheidung eine Kommission durch den Schulträger eingesetzt wird.
Die Bewerbungsunterlagen müssen spätestens bis zum 7. März 2025 bei der Gemeindeverwaltung Lontzen – Kirchstraße 46 – 4710 LONTZEN per Einschreiben eingegangen sein.
Das Datum des Poststempels gilt.
Ausführliche Unterlagen zur Stellenausschreibung und den Bewerbungsbogen erhalten interessierte Kandidaten auf unserer Internetseite www.lontzen.be oder auf Anfrage im Schulamt der Gemeindeverwaltung Lontzen – Frau L. FISCHER – per Mail an
[email protected] oder per Telefon: 087/89 80 66.
Im Namen des Gemeindekollegiums:
M. STANER P. THEVISSEN
Generaldirektor Bürgermeister