Outplacement - professionelle Hilfe bei der Stellensuche

 Ostbelgien - Outplacement - professionelle Hilfe bei der Stellensuche

Werner, 42 Jahre und seit 15 Jahren Angestellter in einem mittelständigen Unternehmen, wurde auf Grund des Wegfalls eines wichtigen Kunden zum 30/11/16 gekündigt. Sein Arbeitgeber hat ihn mit sofortiger Wirkung freigestellt und Werner sieht sich nun vor der Herausforderung eine neue Stelle zu suchen.

Von einem Bekannten, der vor einiger Zeit ebenfalls entlassen wurde, hört er erstmals den Begriff „Outplacement“.

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Sein Arbeitgeber scheint damit nichts anfangen zu können, will aber bei seinem Sozialsekretariat nachfragen. Werner informiert sich ebenfalls, denn sein Bekannter hat ihm erzählt, dass er diesbezüglich nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat.

Vor allem aber benötigt Werner schnellstmöglich jemanden, der ihm dabei hilft seinen Lebenslauf auf Vordermann zu bringen.

Die Tage gehen rum und er merkt, dass er überhaupt Unterstützung braucht, um nicht in ein Loch zu fallen. Seine Frau kann ihm nicht wirklich helfen. Sie und die Kinder will er damit auch nicht belasten. Er will im Grunde wieder so schnell wie möglich eine Arbeit finden, fühlt sich aber unsicher beim Bewerben. Es ist für ihn im Grunde das erste Mal, dass er aktiv suchen muss, denn die beiden vorigen Stellen hat er so bekommen.

In der Zwischenzeit hat sein Arbeitgeber ihm ein Outplacement angeboten. Der erste Termin, bei dem er seinen Coach und Berater kennenlernt und alle Fragen zum Thema stellen kann, findet noch in derselben Woche statt.

Werner beruhigt es, nun konkrete Unterstützung bei seiner Stellensuche zu erhalten. Anfangs wöchentlich dann 14-tägig trifft er seinen Coach, sei es im Einzelgespräch oder in einer kleinen Gruppe mit anderen, die dasselbe Los teilen.

Zuerst versteht er nicht, was es bringen soll, eine Bilanz seines persönlichen und beruflichen Lebens zu ziehen. Nach und nach merkt er aber, dass es sein Selbstvertrauen stärkt und er das, was ihm widerfahren ist, als Chance sehen kann. Werner versteht, dass er ähnlich wie z.B. seinen Hausbau auch seine Stellensuche aktiv in die Hand nehmen sollte. Dank der langjährigen Erfahrung und Anleitung seines Beraters und Coachs weiß er, was er täglich dafür tun kann und worauf er persönlich achten sollte.

Auch wenn die ersten Wochen nun rum sind und Werner noch nicht die „richtige“ Stelle in Aussicht hat, so ist er doch zuversichtlich. Er glaubt wieder an sich, kennt genauer seine Stärken und Schwächen und arbeitet täglich mit System an seiner Stellensuche. In der regelmäßig stattfindenden Outplacementsitzung berichtet Werner über Erfolge und Schwierigkeiten, reflektiert mit seinem Coach und anderen Teilnehmern und spielt gewisse Situationen regelrecht durch. Ziel ist, dass er auf ganz natürliche Weise mit seinen Fähigkeiten und Qualitäten bei einem Vorstellungsgespräch überzeugt und eine Stelle nach seinen Vorstellungen findet.

Outplacement

Was ist das?

Es handelt sich um die professionelle Begleitung von entlassenen Arbeitnehmern, mit dem Ziel einen neuen Job zu finden oder sich als Selbständiger niederzulassen.

  • Bei Bedarf, Auffangen und aktives Zuhören der gekündigten Person, da jede(r) diese Situation ganz unterschiedlich erlebt
  • Persönlich und beruflich Bilanz ziehen: Erarbeiten des beruflichen Profils sowie entsprechender Berufsmöglichkeiten der Persönlichkeit, den Kompetenzen und den persönlichen Zielen Rechnung trägt
  • Erstellen von Lebensläufen und Begleitschreiben
  • Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch: Erarbeiten der am häufigsten gestellten Fragen und Üben in Form von Simulationen, Informationen bezüglich psychotechnischer Tests und Persönlichkeitstests, Assessment Trainings, Methoden zur Stellensuche, Tipps hinsichtlich der Nutzung des Internet, interessante Websites, usw.
  • Begleitung beim Starten und in Ganghalten der „Bewerbungskampagne“
  • Rat und Unterstützung bei der Verhandlung eines neuen Arbeitsvertrages

Gesetzliche Regelung – Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen 3 Fällen:

Seit dem 01/01/2014 haben Arbeitnehmer ungeachtet ihres Alters Anrecht auf ein Outplacement. Es wurde eine neue Regelung geschaffen, die von der Länge der Kündigungsfrist abhängt. Innerhalb dieser neuen Regelung unterscheidet man dann nochmals, ob die Kündigungsfrist geleistet oder eine Vertragsentschädigung gezahlt wird. Die alte Regelung wird beibehalten und greift dann, wenn die Kündigungsfrist weniger als 30 Wochen beträgt.

Im Überblick:

  • (a) Kündigungsfrist >= 30 Wochen, Frist wird geleistet
  • (b) Kündigungsfrist >= 30 Wochen, Zahlung einer Vertragsbruchentschädigung, Frist wird nicht geleistet
  • (c) Kündigungsfrist < 30 Wochen, Arbeitnehmer >= 45 Jahre, min. seit 1 Jahr mit min. ½ Stundenplan beschäftigt

Die Hauptregelung (Frist >= 30 Wochen) findet auch für Behörden und (halb-)öffentliche Einrichtungen Anwendung.

Welche Fristen sind zu beachten?

  (a) (b) (c)
Outplacement-Angebot Arbeitgeber 4 Wochen 14 Tage 14 Tage
Annahme durch den Arbeitnehmer (*) 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen
Aufforderung per Einschreiben (wenn kein Angebot vom Arbeitgeber vorliegt) 4 Wochen 39 Wochen 4 Wochen
Angebot Arbeitgeber nach Aufforderung 4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen


Kommt der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen für (c) nicht nach, riskiert er eine Strafe von Seiten des ONEM in Höhe von EUR 1.800,-. Der Arbeitnehmer riskiert bei Nicht-Annahme, vom Arbeitslosengeld ausgeschlossen zu werden.

Was kostet ein Outplacement? Wer bezahlt die Begleitung?

Für die Hauptregelung (a) und (b) legt der Gesetzgeber die Höhe des Jahresbruttogehaltes zu Grunde. Es handelt sich um 1/12 dieses Gehaltes mit einem Minimum von 1.800 EUR und einem Maximum von 5.500 EUR.

Schuldner der Honorare ist in jedem Fall der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer beteiligt sich jedoch bei (b) zu 1/12 seines Jahresbruttogehaltes, welches von seiner Kündigungsentschädigung einbehalten wird.

Für die alte Regelung (c) macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Da die Strafe des ONEM 1.800 EUR beträgt, hat der Markt sich für eine Gruppenbegleitung bei diesem Betrag eingependelt.

Von: Francis Offermann

Am: 03.02.2017

In: Jobs